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Die tierschutzkonforme Haltung von Kaninchen bedeutet:
Nicht konform mit Tierschutzanforderungen sind Kaninchenhaltungen, in denen Verletzungen (Schäden), Schmerzen und vermeidbare Leiden bei den Tieren auftreten, die durch eine notwendige Pflege und gesundheitsprophylaktische Maßnahmen (Impfungen, Behandlung, Hygiene) hätten vermieden werden können. Die generellen Anforderungen an die Haltung von Kaninchen sind durch folgende Punkte zu charakterisieren:
Die Anforderungen an Flächen und Mindesthöhen für Kaninchen unterschiedlichen Alters sind in der Tabelle zusammengefasst. Grundsätzlich sollen ausgestaltete Kaninchenboxen Anwendung finden, in denen die Tiere ständigen Zugang zu Beschäftigungsmaterial und möglichst zu einer erhöhten Sitzebene haben. Das Beschäftigungsmaterial soll beweglich sein und sich leicht reinigen und desinfizieren lassen bzw. als Einwegmaterial (zur Minderung eines seuchenhygienischen Risikos) genutzt werden. Die zweite Haltungsebene (= erhöhte Plattform) ist wichtiger als eine deutlich vergrößerte Fläche. Sie erlaubt den Tieren zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten. Der Raum unter der erhöhten Fläche kann als Rückzugsbereich für die nicht abgesetzten und wachsenden Kaninchen dienen. Überdies können sich die Häsinnen auf der erhöhten Fläche den häufigen Saugversuchen der Jungtiere entziehen. Ist keine erhöhte Sitzebene vorhanden, sind die Mindestflächen gemäß der Tabelle zu vergrößern. Das Liegen in ausgestreckter Körperhaltung muss für alle Tiere möglich sein. Bei Fußböden aus Metall ist das Angebot einer perforierten Kunststoff-Liegefläche vorzüglich, die auf den Boden aufgeklemmt wird oder anderweitig herausnehmbar angebracht wird. Die Kaninchen können dabei zum Liegen in Abhängigkeit von der Raumtemperatur und Luftgeschwindigkeit zwischen unterschiedlichen Materialien frei wählen. Die Kunststofffläche darf den Kotdurchfall nicht behindern und muss in die turnusmäßige Reinigung und Desinfektion einbezogen werden. Es muss mindestens eine Tränke pro Box für Zuchthäsinnen bzw. Rammler vorhanden sein. Bei wachsenden Kaninchen in einer Gruppengröße von mehr als 10 Tieren sind mehrere Tränken mit permanentem Zugang zu Tränkwasser anzubieten. Die Fressplatzbreite richtet sich nach der Größe der Tiere und beträgt 6 – 8 cm je Tier (bis zu einer Lebendmasse von ca. 4 kg) bzw. 10 cm für Rammler bei einem Tier- Fressplatz-Verhältnis von 1 : 1. Bei Fütterung zur freien Aufnahme reduziert sich die (rechnerische) Fressplatzbreite auf die Hälfte (ca. 3 – 4 cm je Tier). Drei Tage vor dem voraussichtlichen Werfen ist der Häsin eine Nestbox mit Nestmaterial anzubieten. Bei Stallhaltung sollten jeweils mindestens 8 Stunden Hell- und 8 Stunden Dunkelphase eingehalten werden, wobei die Beleuchtungsstärke mindestens 20 Lux beträgt. Im Aufenthaltsbereich der Kaninchen sollen folgende Werte nicht dauerhaft überschritten werden: Ammoniak 20 ppm und Kohlendioxid 3000 ppm. Eine täglich mindestens einmalige Kontrolle der Tiergesundheit und der technischen Funktion von Futter- und Wasserversorgung sowie des Stallklimas ist durchzuführen.
Mindestanforderungen für Zuchtkaninchen und wachsende Kaninchen
Die mit * gekennzeichneten Werte gelten bei Verwendung einer erhöhten Sitzfläche, die der nutzbaren Fläche wie auch die der Wurfbox zuzurechnen sind.
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