|

Am 9. und 10. Mai 2007 wurden in der
Mitgliederversammlung der deutschen Gruppe der World Rabbit Science
Association (WRSA) und in der Sitzung des Ausschusses für
Kaninchenzucht und –haltung der Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. in Celle neue Mindeststandards für
die Kaninchenhaltung in Deutschland verabschiedet. Prof. Dr. Steffen
Hoy, Justus-Liebig-Universität Gießen, berichtet.
In Deutschland ist die tierschutzgerechte Haltung von
Tieren prinzipiell im Tierschutzgesetz geregelt. Vor allem die
Paragrafen 1, 2 und 2a definieren die Anforderungen näher. Dennoch
müssen diese Vorgaben relativ allgemein bleiben, da sie für ein sehr
breites Spektrum von Tierarten und Haltungsformen gelten. Während
für Kälber, Schweine und Legehennen in der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die Bedingungen für die (Stall-)Haltung
detaillierter vorgeschrieben sind, existieren für die
Kaninchenhaltung bislang keine gesetzlich verbindlichen
Bestimmungen. Auch in der Europäischen Union gibt es bisher keine
rechtsverbindlichen Vorgaben für die Kaninchenhaltung. Daher wurden
bereits 1992 durch die deutsche Gruppe der WRSA Richtlinien zur
tierschutzgerechten Haltung von Kaninchen beschlossen. In den
vergangenen 15 Jahren gab es allerdings auf der einen Seite
verschiedene Aktionen von Tierschutz-Organisationen, um die
Haltungsbedingungen von Kaninchen kritisch zu beobachten.
Andererseits wurde aber auch die Forschung zur tiergerechten
Unterbringung der Kaninchen verstärkt. Zwischen 2000 und 2005
arbeiteten Wissenschaftler aus 14 EU-Ländern und der Schweiz in
einem von der Europäischen Union geförderten europäischen
Forschungsnetzwerk „rund um das Kaninchen“ zusammen, um zu neuen
Erkenntnissen hinsichtlich Reproduktion, Haltung und Verhalten,
Fütterung und Ernährung, Pathologie und Prophylaxe bis hin zur
Fleischqualität und zum Verbraucherschutz zu kommen. Eine
Arbeitsgruppe dieses EU-Projektes befasste sich speziell mit den
Wechselwirkungen zwischen Haltung, Verhalten sowie Krankheits- und
Verlustgeschehen. Auf diesen wissenschaftlich fundierten Ergebnissen
beruhen auch die aus den Richtlinien von 1992 weiter entwickelten
„Leitlinien zur tierschutzgerechten Kaninchenhaltung“. Daneben wurde
eine inhaltliche Nähe zur Verordnung für die Kaninchenhaltung in den
Niederlanden vom 21.4.2006 angestrebt. Diese niederländische
Verordnung ist die einzige gesetzliche Vorgabe für die Unterbringung
von Kaninchen in der Europäischen Union und trägt damit
Beispielcharakter. Im Sinne der Harmonisierung gesetzlicher
Regelungen in der EU können sich andere Länder bzw. die
EU-Kommission bei einer möglichen EU-weiten Richtlinie daran
orientieren.
Es war von Anfang an das Bestreben, die deutschen
Mindestanforderungen gemeinsam durch die deutsche Gruppe der WRSA
und den DLG-Ausschuss für Kaninchenzucht und –haltung zu
verabschieden, um die gemeinsamen Interessen von Wissenschaft,
Beratung und den praktischen Kaninchenhaltern, einschließlich des
Zentralverbandes Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter und des
Bundesverbandes der Kaninchenfleisch- und Wollerzeuger, zu
verdeutlichen. Die Leitlinien verfolgen dabei zwei große Hauptziele:
1.
Zum einen geht es natürlich um die Definition der
Mindestanforderungen an die Kaninchenhaltung für die
Kaninchenzüchter im Haupt- und Nebenerwerb, um Grundstandards der
Haltung sicher zu stellen.
2.
Zum zweiten soll auch die überwachende Behörde – z.B. der
Amtstierarzt – eine klare Orientierung erhalten, auf welche Punkte
bei der amtstierärztlichen Kontrolle von Kaninchenhaltungen geachtet
werden muss.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse um die
Auslistung von Kaninchenfleisch durch die großen Handelsketten nach
Berichten über tierschutzwidrige Bedingungen bei einem
österreichische Kaninchenhalter (mit denen zugleich leider ein
ganzer Wirtschaftszweig diskreditiert wurde), kommt den Leitlinien
eine große Bedeutung zu. Diese Mindeststandards bilden die Grundlage
für einen Kriterienkatalog, der von der Gütegemeinschaft Ernährung (GGE)
zur Qualitätssicherung von Kaninchenfleisch unter den Aspekten von
Transparenz und Rückverfolgbarkeit ganz aktuell entwickelt wurde.
Zugleich stellen sie das wissenschaftlich begründete Fundament einer
„Freiwilligen Vereinbarung zur Haltung von Kaninchen“ dar, die
gegenwärtig zwischen dem Bundesverband der Kaninchenfleisch- und
Wollerzeuger und Tierschutzorganisationen unter Vermittlung des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz erarbeitet wird.
Die Leitlinien können darüber hinaus als Grundlage
für eine mögliche nationale Verordnung bzw. die Einbeziehung in die
deutsche Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Verwendung finden.
Der bislang erreichte Stand kann in Zukunft durch neue Forschungen
zur tierschutzgerechten Haltung der wachsenden Kaninchen an den
Stellen erweitert werden, zu denen bisher noch keine eindeutige
Vorgabe möglich war, da entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse
fehlten.
In die Beratungen zur Erarbeitung der Leitlinien war
der Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter von Anfang an
einbezogen. Die Leitlinien sollen nämlich auch eine Orientierung für
alle Rassekaninchenzüchter anbieten. Dabei ist zu beachten, dass
durch die Rasse-Kaninchenzüchter sehr unterschiedliche Rassen – von
den Zwergrassen bis zu den großen Rassen – gezüchtet und gehalten
werden. Daher hat der Zentralverband Deutscher
Rasse-Kaninchenzüchter über die Leitlinien hinausgehende Richtwerte
für die Haltung definiert, die die unterschiedlich großen Rassen
berücksichtigen.
Leitlinien zur tierschutzgerechten
Kaninchenhaltung in Deutschland

 |
Leitlinien als PDF Datei im ZDRK Downloadcenter
 |
 |