Am 9. und 10. Mai 2007 wurden in der Mitgliederversammlung der deutschen Gruppe der World Rabbit Science Association (WRSA) und in der Sitzung des Ausschusses für Kaninchenzucht und –haltung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. in Celle neue Mindeststandards für die Kaninchenhaltung in Deutschland verabschiedet. Prof. Dr. Steffen Hoy, Justus-Liebig-Universität Gießen, berichtet.

In Deutschland ist die tierschutzgerechte Haltung von Tieren prinzipiell im Tierschutzgesetz geregelt. Vor allem die Paragrafen 1, 2 und 2a definieren die Anforderungen näher. Dennoch müssen diese Vorgaben relativ allgemein bleiben, da sie für ein sehr breites Spektrum von Tierarten und Haltungsformen gelten. Während für Kälber, Schweine und Legehennen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die Bedingungen für die (Stall-)Haltung detaillierter vorgeschrieben sind, existieren für die Kaninchenhaltung bislang keine gesetzlich verbindlichen Bestimmungen. Auch in der Europäischen Union gibt es bisher keine rechtsverbindlichen Vorgaben für die Kaninchenhaltung. Daher wurden bereits 1992 durch die deutsche Gruppe der WRSA Richtlinien zur tierschutzgerechten Haltung von Kaninchen beschlossen. In den vergangenen 15 Jahren gab es allerdings auf der einen Seite verschiedene Aktionen von Tierschutz-Organisationen, um die Haltungsbedingungen von Kaninchen kritisch zu beobachten. Andererseits wurde aber auch die Forschung zur tiergerechten Unterbringung der Kaninchen verstärkt. Zwischen 2000 und 2005 arbeiteten Wissenschaftler aus 14 EU-Ländern und der Schweiz in einem von der Europäischen Union geförderten europäischen Forschungsnetzwerk „rund um das Kaninchen“ zusammen, um zu neuen Erkenntnissen hinsichtlich Reproduktion, Haltung und Verhalten, Fütterung und Ernährung, Pathologie und Prophylaxe bis hin zur Fleischqualität und zum Verbraucherschutz zu kommen. Eine Arbeitsgruppe dieses EU-Projektes befasste sich speziell mit den Wechselwirkungen zwischen Haltung, Verhalten sowie Krankheits- und Verlustgeschehen. Auf diesen wissenschaftlich fundierten Ergebnissen beruhen auch die aus den Richtlinien von 1992 weiter entwickelten „Leitlinien zur tierschutzgerechten Kaninchenhaltung“. Daneben wurde eine inhaltliche Nähe zur Verordnung für die Kaninchenhaltung in den Niederlanden vom 21.4.2006 angestrebt. Diese niederländische Verordnung ist die einzige gesetzliche Vorgabe für die Unterbringung von Kaninchen in der Europäischen Union und trägt damit Beispielcharakter. Im Sinne der Harmonisierung gesetzlicher Regelungen in der EU können sich andere Länder bzw. die EU-Kommission bei einer möglichen EU-weiten Richtlinie daran orientieren.

Es war von Anfang an das Bestreben, die deutschen Mindestanforderungen gemeinsam durch die deutsche Gruppe der WRSA und den DLG-Ausschuss für Kaninchenzucht und –haltung zu verabschieden, um die gemeinsamen Interessen von Wissenschaft, Beratung und den praktischen Kaninchenhaltern, einschließlich des Zentralverbandes Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter und des Bundesverbandes der Kaninchenfleisch- und Wollerzeuger, zu verdeutlichen. Die Leitlinien verfolgen dabei zwei große Hauptziele:

1.     Zum einen geht es natürlich um die Definition der Mindestanforderungen an die Kaninchenhaltung für die Kaninchenzüchter im Haupt- und Nebenerwerb, um Grundstandards der Haltung sicher zu stellen.

2.     Zum zweiten soll auch die überwachende Behörde – z.B. der Amtstierarzt – eine klare Orientierung erhalten, auf welche Punkte bei der amtstierärztlichen Kontrolle von Kaninchenhaltungen geachtet werden muss.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse um die Auslistung von Kaninchenfleisch durch die großen Handelsketten nach Berichten über tierschutzwidrige Bedingungen bei einem österreichische Kaninchenhalter (mit denen zugleich leider ein ganzer Wirtschaftszweig diskreditiert wurde), kommt den Leitlinien eine große Bedeutung zu. Diese Mindeststandards bilden die Grundlage für einen Kriterienkatalog, der von der Gütegemeinschaft Ernährung (GGE) zur Qualitätssicherung von Kaninchenfleisch unter den Aspekten von Transparenz und Rückverfolgbarkeit ganz aktuell entwickelt wurde. Zugleich stellen sie das wissenschaftlich begründete Fundament einer „Freiwilligen Vereinbarung zur Haltung von Kaninchen“ dar, die gegenwärtig zwischen dem Bundesverband der Kaninchenfleisch- und Wollerzeuger und Tierschutzorganisationen unter Vermittlung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erarbeitet wird.

Die Leitlinien können darüber hinaus als Grundlage für eine mögliche nationale Verordnung bzw. die Einbeziehung in die deutsche Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Verwendung finden. Der bislang erreichte Stand kann in Zukunft durch neue Forschungen zur tierschutzgerechten Haltung der wachsenden Kaninchen an den Stellen erweitert werden, zu denen bisher noch keine eindeutige Vorgabe möglich war, da entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse fehlten.

In die Beratungen zur Erarbeitung der Leitlinien war der Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter von Anfang an einbezogen. Die Leitlinien sollen nämlich auch eine Orientierung für alle Rassekaninchenzüchter anbieten. Dabei ist zu beachten, dass durch die Rasse-Kaninchenzüchter sehr unterschiedliche Rassen – von den Zwergrassen bis zu den großen Rassen – gezüchtet und gehalten werden. Daher hat der Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter über die Leitlinien hinausgehende Richtwerte für die Haltung definiert, die die unterschiedlich großen Rassen berücksichtigen.

Leitlinien zur tierschutzgerechten Kaninchenhaltung in Deutschland

Leitlinien als PDF Datei im ZDRK Downloadcenter

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