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Bewertungskala
Gewichtsbewertung:
1. Gewicht
Mindestgewicht 1,0 kg. Normalgewicht über 1,1 bis 1,35 kg.
Höchstgewicht 1,5 kg. Die Farbenzwerge sind ausgesprochene
Zwergkaninchen. Ihr Typ weicht daher von dem der übrigen Rassen ganz
erheblich ab. Um einerseits einer allzu intensiven Verzwergung
vorzubeugen und andererseits den Typ von Zwergkaninchen vollendet zu
erhalten, gilt als Normalgewicht ausgewachsener Zuchttiere ein
solches zwischen 1,1 und 1,35kg.
2. Körperform, Typ und Bau
Die
Körperform ist gedrungen, walzenförmig, vorne und hinten gleichmäßig
breit. Der Rumpf ist kurz und die Hinterpartie gut abgerundet. Die
kurzen Läufe sind dem Zwergtyp angepasst. Die Blume ist klein und
liegt fest am Körper an. Der Körper der Häsin unterscheidet sich von
dem des Rammlers kaum und ist wie der des Rammlers von Jeglichem
Wammenansatz frei.
Leichte Fehler: Siehe
»Allgemeines«. Leichte Abweichungen vom Tvp,insbesondere leicht
verjüngte oder leicht gestreckte Form.
3. Fellhaar
Das
Fellhaar der Farbenzwerge unterscheidet sich von dem der anderen
Normalhaarrassen etwas. Von einem Zwergkaninchen wird ein kurzes,
dichtes und weiches Fell verlangt. Die Begrannung ist fein,
gleichmäßig und ohne weit überstehende grobe Haarspitzen. Die Ohren
sind gut behaart.
Leichte
Fehler: Siehe
»Allgemeines«. Vor allem etwas langes Fellhaar. Etwas grobe
Begrannung. Etwas wenig Dichte.
4. Kopf und Ohren
Im Verhältms zur Kleinheit des
Tieres ist der Kopf groß und tritt markant in Erscheinung. Er ist
kurz und kräftig, Stirn und Schnauzpartie sind breit (Stirnbreite
beim Rammler in Augen- höhe etwa 5,5 cm, bei der Häsin ca. 5cm). Der
Kopf sitzt dicht am Rumpf. Die Augen sind groß und treten etwas
hervor. Der Kopf der Häsin tritt ebenfalls markant in Erscheinung;
er ist jedoch - v.a. infolge der weniger ausgeprägten Backenbildung
- insgesamt etwas feiner. Die Ohren sind, der Zwergform
entsprechend, relativ kurz, sollen aber dennoch in einem
harmonischen Verhältnis zur Größe des Kopfes und des Rumpfes
stellen. Als ideal gilt eine Ohrenlänge von ca. 5,5 cm je nach
Größenrahmen des Tieres. Die Mindestlänge beträgt 4,5 ein, die
Höchstlänge 7 cm. Die Ohren sollen zusammenstehend, nach oben leicht
v-förmig geöffnet getragen werden. Sie sollen, der Zwergrasse
entsprechend, kräftig und fest im Gewebe und oben schön abgerundet
sein.
5. Zeichnung
Die gescheckten Farbenzwerge
sind als Neuzüchtung nur mit der Mantelzeichnung zugelassen:
Leichte Fehler: Weiße
Flecken am Ohrenansatz. Kleine weiße Flecken im Augen-, Backen- und
Schnauzbereich. Bis zu zwei weiße Flecken im Bereich des
Stirnflecks. Fehlender Stirnfleck. Teilweise gefärbte Unterlippe.
Etwas weit hochgehende Einläufer zwischen Schnauz- und
Backenbereich. Grob zackige oder fehlende weiße
Kinnbackeneinfassung. Ungleichmäßige Mantelzeichnung. Wenige
Farbflecken auf der Brust. Farbflecken im Vorderfußbereich und an
den Hinterläufen. Etwas weiter in den Mantel hineinragende weiße
Einläufer und Flecken an den Flanken und Schultern im Randbereich
der Mantelzeichnung Nicht völlig gefärbte Blumenoberseite; weiße
Flecken an der Blumenoberseite bzw. farbige Flecken an der
Blumenunterseite. Überwiegend gefärbter Bauch.
6. Farbe
Als Neuzüchtungen zugelassen
sind nur die Farbenschläge grau-weiß (wildgrau oder
hasen-grau-weiß), schwarz-weiß, blau-weiß und thüringerfarbig-weiß.
Die Grundfarbe ist rein weiß. Für die Zeichnungsfarbe sind die
farblichen Anforderungen der entsprechenden nicht gescheckten Rassen
anzuwenden. Die Zeichnungsfarbe ist intensiv und mit gutem Glanz
versehen. Die Zwischenfarbe - so weit gefordert (grau-weißer
Farbenschlag) - und die Unterfarbe sind nur im Mantelbereich auf der
Decke erforderlich. Die Augenfarbe ist bei den grau-weißen,
schwarz-weißen und thüringerfarbig-weißen Tieren braun, bei den
blau-weißen Tieren blau-grau. Die Krallen sind pigmentlos (weiß).
7. Pflegezustand Siehe »Allgemeines«.
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